Bewertungen für steuerliche Zwecke
In bestimmten Fällen wie z.B. Erbschaften, Entnahmen von Geschäftsanteilen in das Privatvermögen u.a. ist der Grundstückswert Basis für die Berechnung der zu zahlenden Steuer. Die pauschalierte Grundstücksbewertung des Finanzamts selbst ist in vielen Fällen nicht marktgerecht. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit durch das Gutachten eines Sachverständigen einen niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks nachzuweisen und damit von einer niedrigeren Steuerlast zu profitieren. Das Finanzamt erkennt das Gutachten eines entsprechend qualifizierten Grundstückssachverständigen an. Ich berate Sie gerne, ob in Ihrem persönlichen Fall ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden kann.